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Diplom in Pharmazie

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Seit dem Wintersemester 2004/2005 ist es möglich, am Institut für Pharmazeutische Wissenschaften den Hochschulgrad "Diplom-Pharmazeut" bzw. "Diplom-Pharmazeutin" zu erwerben.

Es handelt sich dabei um ein akzessorisches Diplom und keinen eigenen Studiengang, das nach Abschluss des zweiten Staatsexamens zusätzlich erworben werden kann.

Das Informationsblatt "Ihr Weg zum Diplom" gibt eine schnelle Orientierungshilfe.

Voraussetzungen

  • Abschluss des 2. Staatsexamen im Studiengang Pharmazie
  • Genaue Hinweise zu den Voraussetzungen und den Ablauf können der Diplomprüfungsordnung entnommen werden.

Ablauf

Akzessorisches Diplom, (eigentlich) kein eigener Studiengang

  • Anerkennung des 2. Staatsexamens als Diplomprüfung
  • Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit innerhalb von 6 Monaten
  • Verteidigung der Arbeit in einem abschließenden Prüfungsgespräch

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Fachbereiche

Das Diplom kann in den Fachbereichen

  • Pharmazeutische Biologie
  • Pharmazeutische Chemie
  • Pharmazeutische Technologie
  • Pharmakologie
  • Toxikologie
  • Klinische Pharmazie     absolviert werden.

Antrag auf Zulassung

Der Antrag auf Zulassung zur Diplomarbeit muss mind. vier Wochen vor Beginn der Diplomarbeit gestellt werden!

Dem „Antrag auf Zulassung“ gem. § 8 der Satzung sind beizufügen:

  1. Erklärung gem. § 8, Abs. 4.3 der Satzung.
  2. Gegebenenfalls Antrag auf Durchführung der Diplomarbeit an einer Forschungseinrichtung außerhalb der Fakultät für Chemie, Pharmazie und Geowissenschaften der Universität Freiburg gem. § 9 (1) der Satzung.
  3. Gegebenenfalls Antrag auf Nachreichung der Einzelnoten des zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung.
  4. Abiturzeugnis.
  5. Thema der Diplomarbeit
  6. BetreuerIn
  7. Externe BetreuerIn
  8. Beginn
  9. Vorschlag für PrüferIn und GutachterIn
  10. Einzelnoten 2. Staatsexamen (vor Abgabe der Arbeit)

 

Ca. 6 Wochen vor Abgabe der Arbeit Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen!

 

Wichtige Hinweise

  • Es handelt sich um einen Abschluss der Universität Freiburg. Daher ist eine Immatrikulation während der ganzen Zeit bis zur Verteidigung zwingend nötig [in „Diplom-Pharmazie“ (evtl. zu Beginn noch Stex.)].
  • Die Diplomarbeit muss vor dem Beginn offiziell angemeldet werden.
  • Die Diplomarbeit wird häufig während des Praktischen Jahres (PJ) durchgeführt. Beachten Sie hierbei bitte, dass es sich um zwei unabhängige Bereiche mit eigenen Regularien handelt. Für das PJ ist das Landesprüfungsamt zuständig.
  • Projekte im Ausland müssen abgeklärt werden.
  • Für die Absolvierung des Diploms ist ein Betreuer erforderlich. Bei externen Projekten ist ein interner Betreuer der Pharmazie notwendig. Dies gilt auch für den Bereich Pharmakologie.
  • Erklärung für die Abschlussarbeit
  • Mustervorlage Deckblatt für die Diplomarbeit

 

FAQs zum Diplom in Pharmazie

  • Immatrikulation
    Alle Diplomanden/Diplomandinnen müssen bis zum Abschluss des Prüfungsverfahrens (Verteidigung der Diplomarbeit) an der Universität Freiburg eingeschrieben sein (z.B. für Diplom-Pharmazie).
    Die Immatrikulation erfolgt oft außerhalb der Bewerbungsfristen für die grundständigen und Masterstudiengänge, deshalb ist ein Online-Antrag nicht möglich. Bitte stellen Sie deshalb einen Papier-Antrag auf Immatrikulation.
    Informationen zur Immatrikulation finden Sie auf der Seite des Service Center Studiums
  • Diplom und Praktisches Jahr
    Beide sind vom Prinzip her voneinander unabhängig und es müssen die jeweiligen Regeln beachtet werden. Eine Kombination ist möglich, aber nicht zwingend. Zuständig für das Praktische Jahr ist das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie. Dort finden Sie auch ein Merkblatt zum Praktischen Jahr (auch im Ausland).
  • Finanzierung
    Eine Finanzierung des Praktischen Jahres bzw. der Diplomarbeit kann möglich sein, es besteht aber kein Anspruch darauf. Dies ist mit der jeweiligen Stelle (insbesondere auch bei Auslandsaufenthalten) im Vorfeld fallweise zu besprechen.
  • Diplomarbeit außerhalb der Universität Freiburg (insbesondere im Ausland)
    Es muss sich vor Beginn der Arbeiten ein Fachbetreuer an der Universität Freiburg gemäß Diplomprüfungsordnung zur Betreuung zur Verfügung stellen. Für die Anerkennung des Praktischen Jahres ist wie schon erwähnt das Landesprüfungsamt zuständig, siehe Merkblatt.
  • Praxisbegleitender Unterricht während eines Auslandaufenthaltes
    Die Bayerische Apothekerkammer bietet die Möglichkeit, den Unterricht in einem Halbjahr in einem vierwöchigen Block zu besuchen. Dieser kann dann im anderen Halbjahr besucht werden. Dabei ist aber eine Rücksprache mit der Praktikumsapotheke wegen der längeren Abwesenheit (zusätlicher Urlaub?) nötig.

Kontakt & Beratung

Für weitere Fragen steht Ihnen

die Diplomprüfungsausschussvorsitzende

zur Verfügung:

Stefan-Meier-Str. 19

79104 Freiburg i. Br

Tel.: +49 761 203-8373

 

weitere Ansprechpartner